Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Döhlau

Erläuterung für Satzungen und Verordnungen

Satzungen und Verordnungen werden nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat amtlich bekanntgemacht, indem sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben wird. In den hier veröffentlichten Satzungen und Verordnungen sind Änderungen, die seit dem Erlass erfolgt sind, farbig dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die jeweiligen Änderungssatzungen nicht zum Download angeboten. Diese können in der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.