Abgabe der Grundsteuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022

Die Grundsteuer muss ab 1. Januar 2025 aufgrund des Bayerischen Grundsteuergesetzes erhoben werden. Hierzu ist 2022 eine Hauptfeststellung durchzuführen. Ab dem 1. Juli 2022 nimmt die Bayerische Steuerverwaltung dann die Grundsteuererklärungen, im Idealfall digital, entgegen. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, ihre Erklärungen abzugeben.
Die Bayerische Steuerverwaltung ist bestrebt, mit einem vielfältigen und umfangreichen Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger den erwarteten hohen Informationsbedarf zur neuen Grundsteuer zu begegnen. Ziel ist es insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger adressatengerecht bei der Erklärungsabgabe zu unterstützen. Hierfür stellt die Bayerische Steuerverwaltung folgendes Unterstützungsangebot bereit:

Unter www.grundsteuer.bayern.de stehen umfassende Informationen rund um das Thema der Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird fortlaufend um neue Inhalte aktualisiert und erweitert. So ist geplant, neben FAQs auch detaillierte Videos zur Verfügung zu stellen, die die Erklärungsabgabe erleichtern und unterstützen sollen.

Fragen können in Form einer Chat-Konversation an ein Assistenzsystem (Chatbot) gestellt werden. Hierüber kann rund um die Uhr eine einfache und verständliche Auskunft erfolgen.

Zudem steht eine zentrale Informationshotline unter 089/30700077 für allgemeine Fragen im Hinblick auf die Erklärungsabgabe zur Verfügung. Die Hotline wird in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar sein.

Ab April 2022 erhalten alle natürlichen Personen ein gesondertes Informationsschreiben der Bayerischen Steuerverwaltung. Durch dieses Schreiben werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe aber auch eigentumsspezifische Angaben unmittelbar mitgeteilt.

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet. Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden. Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.